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Häufig gestellte Fragen zur VERAH

Welche Rolle übernimmt eine VERAH in der hausärztlichen Versorgung?

Die Versorgungsassistenz in der Hausarztpraxis (VERAH) ist eine speziell fortgebildete Medizinische Fachangestellte (MFA) oder entsprechend qualifizierte Fachkraft aus einem anderen medizinischen Beruf, die Hausärztinnen und Hausärzte bei der umfassenden Betreuung ihrer Patientinnen und Patienten unterstützt.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der kontinuierlichen Betreuung chronisch kranker und multimorbider Menschen, der Koordination von Versorgungsabläufen sowie der Zusammenarbeit mit weiteren medizinischen und sozialen Einrichtungen. Darüber hinaus übernimmt die VERAH ärztlich delegierbare Aufgaben, beispielsweise im Rahmen von Hausbesuchen, der Wundversorgung und der Patientenbegleitung.

Die VERAH-Qualifikation wird durch das Institut für hausärztliche Fortbildung (IHF) angeboten und bildet in Thüringen zugleich die Grundlage für die ergänzende Qualifikation zur Nichtärztlichen Praxisassistentin (NäPA).

Welche Voraussetzungen gelten für die VERAH-Weiterbildung?

Die Weiterbildung zur Versorgungsassistenz in der Hausarztpraxis (VERAH) richtet sich insbesondere an Medizinische Fachangestellte (MFA) mit abgeschlossener Berufsausbildung und einschlägiger Berufserfahrung im hausärztlichen Bereich.

Auch Gesundheits- und Krankenpflegekräfte sowie Angehörige anderer medizinischer Fachberufe können die Qualifikation erwerben. Für bestimmte Berufsgruppen sind mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einer Hausarztpraxis sowie eine gesonderte Zulassung durch das Institut für hausärztliche Fortbildung (IHF) erforderlich.

Für die Zulassung zur VERAH-Abschlussprüfung muss zudem ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis in einer hausärztlichen Praxis nachgewiesen werden.

Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für die VERAH-Weiterbildung?
  • Voraussetzung für die Teilnahme ist grundsätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem medizinischen Fachberuf, insbesondere:

    • Medizinische Fachangestellte (MFA) bzw. Arzthelferinnen und Arzthelfer

    • Gesundheits- und Krankenpflegekräfte

    • Angehörige anderer medizinischer Fachberufe, beispielsweise aus der Altenpflege oder dem Rettungsdienst, nach individueller Prüfung durch das Institut für hausärztliche Fortbildung (IHF)

    Darüber hinaus ist einschlägige Berufserfahrung im hausärztlichen Bereich erforderlich. Für Angehörige anderer medizinischer Fachberufe werden mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einer Hausarztpraxis vorausgesetzt.

    Wichtig: Die MFA-Ausbildung ist der Regelfall. Angehörige anderer Berufsgruppen können nach einer Einzelfallprüfung und entsprechender Zulassung durch das IHF an der Weiterbildung teilnehmen.

Ist ein Quereinstieg möglich?

Ein Quereinstieg in die VERAH-Weiterbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

  • Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung in einem anderen medizinischen Fachberuf können nach individueller Prüfung durch das Institut für hausärztliche Fortbildung (IHF) zugelassen werden.

  • In der Regel sind hierfür mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einer Hausarztpraxis erforderlich.

  • Ohne entsprechende medizinische Vorqualifikation und einschlägige Berufserfahrung ist eine direkte Zulassung grundsätzlich nicht vorgesehen.

Empfehlung: Interessierte sollten sich frühzeitig an das IHF wenden, um ihre individuellen Zulassungsvoraussetzungen prüfen zu lassen. Für Quer- und Wiedereinsteiger bietet das IHF ergänzend die Fortbildungsreihe „MFA 2.0“ an, deren Inhalte teilweise auf die spätere VERAH-Weiterbildung angerechnet werden können.

Wie lange dauert die VERAH-Weiterbildung?

Wie lange dauert die VERAH-Weiterbildung?

Die VERAH-Weiterbildung umfasst insgesamt 200 Unterrichtseinheiten (UE), bestehend aus theoretischem Unterricht, praktischen Kompetenznachweisen und einem Praktikum.

Das Institut für hausärztliche Fortbildung (IHF) bietet die Weiterbildung berufsbegleitend als Kompaktseminar mit elf Unterrichtstagen oder in einzelnen Modulen an. Die tatsächliche Dauer hängt vom gewählten Kursformat und der Absolvierung der praktischen Anteile ab.

Die Weiterbildung schließt mit einer Hausarbeit und einer mündlichen Prüfung ab.

Welche Inhalte werden bei der Weiterbildung zur VERAH vermittelt?
  • Die VERAH-Weiterbildung vermittelt medizinische, organisatorische und kommunikative Kompetenzen in acht Themenbereichen:

    • Case Management: Betreuung chronisch kranker und multimorbider Patienten sowie Versorgungskoordination

    • Präventionsmanagement: Gesundheitsvorsorge, Früherkennung und Präventionsmaßnahmen

    • Gesundheitsmanagement: Gesundheitsförderung, Ernährung und Patientenberatung

    • Technikmanagement: Umgang mit Medizinprodukten und Durchführung geriatrischer Assessments

    • Praxismanagement: Praxisorganisation, Qualitätsmanagement, Abrechnung und Digitalisierung

    • Besuchsmanagement: Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Hausbesuchen

    • Notfallmanagement: Erkennen von Notfallsituationen und Einleitung geeigneter Erstmaßnahmen

    • Wundmanagement: Wundversorgung, Verbandtechniken und Dokumentation

Welche Vorteile hat eine Praxis von einer VERAH?
  • Entlastung der Hausärztinnen und Hausärzte durch die Übernahme delegierbarer medizinischer und organisatorischer Aufgaben

  • Verbesserung der Patientenversorgung, insbesondere bei chronisch kranken, älteren und multimorbiden Menschen

  • Optimierung der Praxisorganisation durch strukturiertes Fallmanagement und eine bessere Koordination von Versorgungsabläufen

  • Stärkung der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) durch die Einbindung qualifizierter VERAH in die Patientenbetreuung

  • Zusätzliche Vergütungsmöglichkeiten durch VERAH-Zuschläge im Rahmen entsprechender HZV-Verträge

Wo finde ich Kursanbieter in Thüringen?

Die VERAH-Weiterbildung wird durch das Institut für hausärztliche Fortbildung (IHF) sowie dessen Kooperationspartner angeboten.

  • Präsenzseminare: Die Weiterbildung wird als Kompaktseminar an verschiedenen Standorten in Deutschland angeboten. Aktuell finden keine entsprechenden Präsenzkurse direkt in Thüringen statt.

  • Online-Fortbildung: Alternativ können die theoretischen Module auch als Web-Seminare absolviert werden.

Aktuelle Kursangebote und Termine finden Sie direkt beim Institut für hausärztliche Fortbildung (IHF). Bei Fragen zu den Weiterbildungsmöglichkeiten unterstützt Sie auch die Geschäftsstelle des Hausärzteverbandes Thüringen.

Worin unterscheiden sich VERAH und NäPA?

VERAH (Versorgungsassistenz in der Hausarztpraxis) und NäPA (Nichtärztliche Praxisassistenz) sind Zusatzqualifikationen für medizinisches Fachpersonal. Beide unterstützen die ärztliche Versorgung durch die Übernahme delegierbarer Aufgaben. Die Unterschiede liegen insbesondere in den Qualifikationsschwerpunkten und Vergütungsmöglichkeiten:

  • VERAH: Die Weiterbildung des Instituts für hausärztliche Fortbildung (IHF) ist speziell auf die hausärztliche Versorgung ausgerichtet. Schwerpunkte sind die umfassende Patientenbetreuung, das Versorgungs- und Praxismanagement sowie die Koordination von Behandlungsabläufen. Im Rahmen entsprechender HZV-Verträge bestehen zusätzliche Vergütungsmöglichkeiten.

  • NäPA: Die Qualifikation basiert auf den Vorgaben der Bundesärztekammer und den vertragsärztlichen Delegationsregelungen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Durchführung ärztlich delegierter Haus- und Pflegeheimbesuche. Bei entsprechender Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung können zusätzliche Leistungen über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgerechnet werden. NäPA können sowohl in hausärztlichen als auch in bestimmten fachärztlichen Praxen eingesetzt werden.

Besonderheit in Thüringen: Die NäPA-Qualifikation setzt nach dem aktuellen Verfahren der Landesärztekammer Thüringen eine erfolgreich abgeschlossene VERAH-Weiterbildung voraus. Anschließend können die ergänzenden Qualifikationsmodule und die Lernerfolgskontrolle bei der Landesärztekammer absolviert werden.

Welche Aufgaben darf eine VERAH übernehmen?
  • Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis (VERAH) unterstützen die hausärztliche Versorgung durch die Übernahme medizinischer, organisatorischer und koordinierender Aufgaben.

    Zu ihren Tätigkeiten gehören unter anderem:

    • Durchführung von Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen sowie standardisierten Assessments

    • Wundkontrollen und Verbandswechsel

    • Durchführung ärztlich angeordneter Injektionen im zulässigen Delegationsrahmen

    • Eigenständige Durchführung delegierter Hausbesuche

    • Patienteninformation, -anleitung und Unterstützung bei Präventionsmaßnahmen

    • Betreuung chronisch kranker und multimorbider Patienten, einschließlich Case-Management

    • Koordination von Versorgungsabläufen und Zusammenarbeit mit weiteren Leistungserbringern

    • Unterstützung bei Disease-Management-Programmen (DMP) und der strukturierten Patientenbetreuung

    Wichtig: Medizinische Maßnahmen erfolgen im Rahmen der ärztlichen Delegation. Diagnosestellung und Therapieentscheidungen bleiben den behandelnden Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Wie kann ich meine MFA zur VERAH weiterbilden?
  1. Zulassungsvoraussetzungen prüfen und MFA über Inhalte und Ablauf der Weiterbildung informieren.

  2. Passendes Kompaktseminar oder einzelne Fortbildungsmodule beim Institut für hausärztliche Fortbildung (IHF) auswählen und anmelden.

  3. Weiterbildung absolvieren und die erforderlichen praktischen Kompetenznachweise sowie das Praktikum erbringen.

  4. Hausarbeit einreichen und mündliche Abschlussprüfung erfolgreich absolvieren.

  5. Nach erfolgreichem Abschluss wird das VERAH-Zertifikat durch das IHF ausgestellt.

Häufig gestellte Fragen zur NäPA

Welche Rolle übernimmt eine NäPA in der hausärztlichen Versorgung?

Die Nichtärztliche Praxisassistentin (NäPA) ist eine speziell fortgebildete Medizinische Fachangestellte (MFA) oder entsprechend qualifizierte Pflegefachkraft, die im Rahmen der ärztlichen Delegation bestimmte medizinische und organisatorische Aufgaben übernimmt.

Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf der Durchführung von Haus- und Pflegeheimbesuchen sowie der Betreuung chronisch kranker, älterer und multimorbider Patientinnen und Patienten. Durch die Übernahme delegierbarer Leistungen trägt die NäPA zur Entlastung der Hausärztinnen und Hausärzte sowie zur Sicherstellung einer kontinuierlichen, wohnortnahen Patientenversorgung bei.

Wer kann NäPA werden?

Die Qualifikation zur NäPA richtet sich an Medizinische Fachangestellte (MFA) sowie entsprechend qualifizierte Pflegefachkräfte mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung in einer hausärztlichen Praxis.

In Thüringen ist der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung zur Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH) Voraussetzung für die anschließende ergänzende NäPA-Qualifikation bei der Landesärztekammer Thüringen.

Die weiteren Zulassungsvoraussetzungen richten sich nach den geltenden Fortbildungs- und Prüfungsbestimmungen.

Welche Aufgaben darf eine NäPA übernehmen?

NäPA unterstützen die hausärztliche Versorgung durch die Übernahme ärztlich delegierbarer Leistungen, insbesondere bei Haus- und Pflegeheimbesuchen.

Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:

  • Durchführung ärztlich angeordneter Haus- und Pflegeheimbesuche

  • Erhebung und Dokumentation von Vitalzeichen sowie patientenbezogenen Informationen

  • Durchführung standardisierter Assessments, beispielsweise zur Einschätzung des Unterstützungs- und Versorgungsbedarfs

  • Wundkontrollen und Verbandswechsel im Rahmen der ärztlichen Delegation

  • Kontrolle der Medikamenteneinnahme und Unterstützung beim Medikationsmanagement

  • Unterstützung bei der Koordination und Organisation der Patientenversorgung

  • Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen und Rückmeldung an die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt

Wichtig: Alle Tätigkeiten erfolgen auf ärztliche Anordnung und innerhalb des zulässigen Delegationsrahmens. Diagnosestellung, Therapieentscheidungen und die eigenständige ärztliche Behandlung bleiben der Ärztin beziehungsweise dem Arzt vorbehalten.

Wie lange dauert die NäPA-Weiterbildung?

In Thüringen erfolgt die Qualifikation zur NäPA auf Grundlage einer zuvor abgeschlossenen VERAH-Weiterbildung.

Die VERAH-Weiterbildung über das IHF umfasst insgesamt 200 Unterrichtseinheiten (UE) und kann berufsbegleitend absolviert werden. Die Weiterbildung erfolgt in der Regel in Kompaktkursen.

Für die anschließende NäPA-Qualifikation sind abhängig von der Berufserfahrung weitere 20 bis 40 UE sowie der Nachweis von 20 zusätzlichen Hausbesuchen erforderlich. Die Qualifikation schließt mit einer Ergänzungsprüfung bei der Landesärztekammer Thüringen ab.

Die Inhalte und Anforderungen richten sich nach den geltenden Fortbildungsvorgaben und den Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung der Qualifikationen VERAH und NäPA.

Welche Vorteile hat die Praxis durch eine NäPA?
  • Zusätzliche Vergütungsmöglichkeiten im Rahmen der hausärztlichen Versorgung über den EBM

  • Zeitliche Entlastung der Ärztinnen und Ärzte durch die Übernahme delegierbarer Leistungen, insbesondere bei Haus- und Pflegeheimbesuchen

  • Verbesserung der wohnortnahen Patientenversorgung, insbesondere im ländlichen Raum

  • Unterstützung bei der strukturierten Patientenbetreuung, beispielsweise im Rahmen von DMP, HZV und der Hausbesuchsversorgung

Gibt es Fördermöglichkeiten für die NäPA-Weiterbildung?

Für den Einsatz einer NäPA bestehen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung verschiedene Vergütungsmöglichkeiten:

  • Finanzielle Förderung des NäPA-Einsatzes über entsprechende Zuschläge im EBM.

  • Abrechnung von Haus- und Pflegeheimbesuchen, die durch eine NäPA im Rahmen ärztlich delegierter Leistungen durchgeführt werden.

Voraussetzung für die Abrechnung ist eine entsprechende Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVTh).

Ob darüber hinaus Zuschüsse zu den Kosten der NäPA-Qualifikation gewährt werden, ist direkt bei der KV Thüringen zu erfragen. Die vorgeschaltete VERAH-Weiterbildung wird nach derzeitigem Kenntnisstand nicht durch die KV Thüringen gefördert.

Weitere Informationen zu den Abrechnungsvoraussetzungen und Vergütungsmöglichkeiten erhalten Sie bei der KV Thüringen.

Wer bietet die NäPA-Weiterbildung an?

In Thüringen erfolgt die Qualifikation zur NäPA künftig auf Grundlage der Weiterbildung zur VERAH.

Die hierfür erforderliche VERAH-Weiterbildung wird über das Institut für hausärztliche Fortbildung (IHF) angeboten. Nach erfolgreichem Abschluss können sich MFA bei der Landesärztekammer Thüringen für die ergänzende Qualifikation zur NäPA anmelden.

Eine eigenständige, umfassende NäPA-Weiterbildung wird von der Landesärztekammer Thüringen nicht mehr angeboten.

Wie kann ich meine MFA zur NäPA qualifizieren?
  1. Voraussetzungen für die Qualifikation prüfen (insbesondere Berufserfahrung).

  2. MFA zur VERAH-Weiterbildung über das Institut für hausärztliche Fortbildung (IHF) anmelden.

  3. VERAH-Weiterbildung erfolgreich abschließen und Zertifikat erwerben.

  4. Fördermöglichkeiten für die ergänzende NäPA-Qualifikation bei der KV Thüringen prüfen.

  5. Bei der Landesärztekammer Thüringen zur ergänzenden NäPA-Qualifikation anmelden und diese erfolgreich absolvieren.

  6. Genehmigung zur Beschäftigung und Abrechnung einer NäPA bei der KV Thüringen beantragen.

  7. NäPA in die Praxisorganisation integrieren und entsprechende Leistungen abrechnen.

Häufig gestellte Fragen zu PA / PCM

Welche Aufgaben übernehmen Physician Assistants (PA) und Primary Care Manager (PCM) und worin unterscheiden sie sich?

Physician Assistants (PA) und Primary Care Manager (PCM) sind akademisch qualifizierte Gesundheitsfachkräfte, die Ärztinnen und Ärzte bei der Patientenversorgung unterstützen. Beide Berufsgruppen absolvieren ein Bachelorstudium, unterscheiden sich jedoch in ihren fachlichen Schwerpunkten:

  • Physician Assistant (PA): Der Schwerpunkt liegt auf medizinisch-klinischen Tätigkeiten. PAs unterstützen Ärztinnen und Ärzte unter anderem bei diagnostischen Untersuchungen, der Vorbereitung und Umsetzung von Behandlungsmaßnahmen sowie der Betreuung von Patientinnen und Patienten. Sie arbeiten im Rahmen der ärztlichen Delegation und Verantwortung sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich.

  • Primary Care Manager (PCM): Der Schwerpunkt liegt auf der umfassenden hausärztlichen Primärversorgung. PCMs übernehmen Aufgaben im Case Management, in der Versorgungskoordination und im Praxismanagement. Darüber hinaus unterstützen sie die medizinische Betreuung, insbesondere von chronisch kranken und multimorbiden Menschen, und begleiten strukturierte Behandlungsprozesse.

Der wesentliche Unterschied: Während PAs stärker auf die Unterstützung medizinisch-klinischer Tätigkeiten ausgerichtet sind, verbinden PCMs medizinische Betreuung mit Versorgungsmanagement und organisatorischen Aufgaben in der hausärztlichen Versorgung. Beide Berufsgruppen ergänzen das Praxisteam, ersetzen jedoch keine Ärztin und keinen Arzt.

Wie unterscheiden sich die Tätigkeitsprofile von PCM und PA im Praxisalltag?
Kriterium Primary Care Manager (PCM) Physician Assistant (PA)
Tätigkeitsschwerpunkt

Hausärztliche Primärversorgung, Versorgungskoordination und Praxismanagement

Medizinisch-klinische Versorgung, Diagnostik und Therapieunterstützung
Zielsetzung Entlastung durch strukturierte Patientenbetreuung und effiziente Versorgungsabläufe Entlastung durch Übernahme ärztlich delegierbarer medizinischer Tätigkeiten
Qualifikation Bachelorstudium Primary Care Management (B.Sc.) Bachelorstudium Physician Assistance bzw. Physician Assistant, ggf. weiterführendes Masterstudium
Direkter Patientenkontakt Ja, insbesondere Patientenberatung, Basisuntersuchungen, Hausbesuche und Betreuung chronisch Kranker Ja, insbesondere vorbereitende Untersuchungen, diagnostische Maßnahmen und Behandlungsbegleitung
Medizinische Verantwortung

Ärztliche Delegation und Verantwortung; keine eigenständigen Therapieentscheidungen

Ärztliche Delegation und Verantwortung; keine eigenständigen Therapieentscheidungen
Typische Aufgaben Case Management, Patientensteuerung, Versorgungskoordination, Praxisorganisation und delegierbare medizinische Tätigkeiten Diagnostische Untersuchungen, Vorbereitung und Durchführung delegierter Behandlungsmaßnahmen sowie medizinische Dokumentation
Einsatzbereiche

Schwerpunkt Hausarztpraxen und ambulante Primärversorgung

Ambulante und stationäre medizinische Versorgung

Wichtig: Beide Berufsgruppen übernehmen medizinische Tätigkeiten ausschließlich im zulässigen Delegationsrahmen. Die konkrete Aufgabenverteilung richtet sich nach der individuellen Qualifikation und den jeweiligen Praxisanforderungen.

Welche Aufgaben kann ein PA in der Hausarztpraxis übernehmen?
  • Physician Assistants (PA) unterstützen Hausärztinnen und Hausärzte bei medizinischen, diagnostischen und organisatorischen Aufgaben. Dazu gehören unter anderem:

    • Standardisierte Anamneseerhebung und vorbereitende körperliche Untersuchungen

    • Durchführung diagnostischer Maßnahmen, beispielsweise EKG, Spirometrie, Vitalzeichenmessungen und ausgewählte Laboruntersuchungen

    • Vorbereitung und Begleitung ärztlich festgelegter Behandlungsmaßnahmen

    • Wundversorgung, Verbandswechsel und Durchführung ärztlich angeordneter Impfungen

    • Unterstützung bei der Betreuung chronisch kranker Patienten sowie bei Präventionsmaßnahmen

    • Medizinische Dokumentation und Mitwirkung an Disease-Management-Programmen (DMP) und der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV)

    • Übernahme delegierbarer Tätigkeiten im Rahmen von Haus- und Pflegeheimbesuchen

    Wichtig: Alle medizinischen Tätigkeiten erfolgen im Rahmen der ärztlichen Delegation und Verantwortung. Eigenständige Diagnosestellungen, Therapieentscheidungen und Verordnungen bleiben Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Welche Ausbildung hat ein PA?

Die Qualifikation zum Physician Assistant (PA) erfolgt über ein Hochschulstudium, das in der Regel sechs bis acht Semester dauert und mit dem Bachelorabschluss (B.Sc.) endet.

Das Studium verbindet medizinische und naturwissenschaftliche Grundlagen mit praxisorientierten Ausbildungsanteilen in Kliniken und Arztpraxen. Je nach Hochschule wird es in Vollzeit, dual oder berufsbegleitend angeboten.

Häufig wird eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf, beispielsweise als Medizinische Fachangestellte (MFA), Pflegefachkraft oder Notfallsanitäter, vorausgesetzt. Einzelne Hochschulen ermöglichen jedoch auch einen direkten Einstieg ohne vorherige medizinische Berufsausbildung.

Die konkreten Zulassungsvoraussetzungen richten sich nach dem jeweiligen Studiengang und der Hochschule.

Welche Ausbildung hat ein PCM?

Die Qualifikation zum Primary Care Manager (PCM) erfolgt über den Bachelorstudiengang „Primary Care Management“ (B.Sc.) an der FOM Hochschule in Kooperation mit dem Institut für hausärztliche Fortbildung (IHF).

Das Studium umfasst regulär sieben Semester und wird berufsbegleitend oder dual in Verbindung mit einer Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten (MFA) angeboten.

Für das berufsbegleitende Studium sind eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Gesundheitsfachberuf sowie eine Tätigkeit in einer Hausarztpraxis erforderlich. Bereits erworbene Qualifikationen, insbesondere eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie die VERAH- oder NäPA-Weiterbildung, können auf das Studium angerechnet werden. Dadurch lässt sich die Studiendauer auf fünf bis sechs Semester verkürzen.

Das Studium verbindet medizinische Inhalte mit Versorgungsmanagement, Praxisorganisation und wissenschaftlichen Grundlagen.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für den Einsatz von Physician Assistants (PA)?

Der Beruf des Physician Assistant (PA) ist in Deutschland bislang nicht durch ein eigenständiges Berufsgesetz geregelt. Der Einsatz erfolgt auf Grundlage der bestehenden gesetzlichen und berufsrechtlichen Regelungen zur Delegation ärztlicher Leistungen.

Maßgeblich sind insbesondere § 28 SGB V sowie die Delegationsvereinbarung gemäß Anlage 24 des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä).

PAs übernehmen ärztlich delegierbare Tätigkeiten unter ärztlicher Verantwortung. Die Abrechnung entsprechender Leistungen erfolgt im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung über die behandelnde Arztpraxis, sofern die jeweiligen Abrechnungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Ein eigenständiges Berufsrecht und verbindliche bundesweite Standards für das Berufsbild werden weiterhin diskutiert.

Wie unterscheiden sich die Tätigkeitsprofile von PCM und PA im Praxisalltag?

Nein. Physician Assistants (PA) sind akademisch qualifizierte Gesundheitsfachkräfte, die Ärztinnen und Ärzte bei der medizinischen Patientenversorgung unterstützen.

Sie übernehmen ärztlich delegierbare Aufgaben, beispielsweise bei diagnostischen Untersuchungen, der Durchführung von Behandlungsmaßnahmen und der Patientenbetreuung.

Wichtig: PAs arbeiten unter ärztlicher Verantwortung und dürfen weder eigenständig medizinische Diagnosen stellen noch Therapieentscheidungen treffen oder Medikamente verordnen. Diese Aufgaben bleiben Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

 

Ist der PA ein Arzt?

Nein. Physician Assistants (PA) sind akademisch qualifizierte Gesundheitsfachkräfte, die Ärztinnen und Ärzte bei der medizinischen Patientenversorgung unterstützen.

Sie übernehmen ärztlich delegierbare Aufgaben, beispielsweise bei diagnostischen Untersuchungen, der Durchführung von Behandlungsmaßnahmen und der Patientenbetreuung.

Wichtig: PAs arbeiten unter ärztlicher Verantwortung und dürfen weder eigenständig medizinische Diagnosen stellen noch Therapieentscheidungen treffen oder Medikamente verordnen. Diese Aufgaben bleiben Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Welche Vorteile bietet der Einsatz eines PA oder PCM in der Hausarztpraxis?

Physician Assistants (PA) und Primary Care Manager (PCM) können Hausarztpraxen sowohl medizinisch als auch organisatorisch entlasten. Besonders bei hohem Patientenaufkommen, komplexen Versorgungsanforderungen oder personellen Engpässen bieten beide Qualifikationen zusätzliche Unterstützung.

  • PA: Entlastung durch die Übernahme ärztlich delegierbarer medizinischer und diagnostischer Tätigkeiten sowie die Unterstützung bei der Patientenbehandlung.

  • PCM: Verbesserung der Versorgungskoordination, des Case Managements und der Praxisorganisation sowie Unterstützung bei der strukturierten Patientenbetreuung.

Je nach Praxisstruktur und Aufgabenverteilung kann der Einsatz sowohl in Einzelpraxen als auch in größeren Hausarztpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) sinnvoll sein.

Ob sich die Beschäftigung wirtschaftlich lohnt, hängt von der jeweiligen Praxisstruktur, dem konkreten Aufgabenprofil und den Finanzierungsmöglichkeiten ab.

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Für den Einsatz von Physician Assistants (PA) und Primary Care Managern (PCM) bestehen inzwischen erste Förder- und Vergütungsmöglichkeiten, die sich je nach Qualifikation und Vertragsregelung unterscheiden.

  • Physician Assistant (PA): Die KV Thüringen fördert seit 2026 den Einsatz von PAs in bestimmten Fachgruppen, darunter auch Hausarztpraxen. Bei entsprechender Genehmigung ist ein Zuschlag von 10 Euro je abgerechneter Versichertenpauschale möglich. Die Förderung ist auf maximal 10.000 Euro pro Praxis und Quartal begrenzt.

  • Primary Care Manager (PCM): Im Rahmen einzelner Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) bestehen zusätzliche Vergütungsmöglichkeiten für den Einsatz akademisch qualifizierter Fachkräfte. Die konkreten Voraussetzungen richten sich nach dem jeweiligen HZV-Vertrag.

Eine bundesweit einheitliche Finanzierung beider Berufsgruppen besteht weiterhin nicht.

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Thüringen setzt sich gegenüber Politik und Krankenkassen für eine langfristige und flächendeckende Finanzierung dieser Qualifikationen in der hausärztlichen Versorgung ein.

Wo finde ich Studienstandorte für PA und PCM?

Physician Assistant (PA)

In Thüringen bietet die Internationale Studien- und Berufsakademie (ISBA) am Standort Erfurt den Bachelorstudiengang Physician Assistant (B.Sc.) an.

Das Studium ist berufsintegrierend aufgebaut und verbindet theoretische Lehrveranstaltungen mit praktischen Ausbildungsanteilen. Die Lehrveranstaltungen finden in einem hybriden Modell mit regelmäßigen Präsenzblöcken statt.

Weitere Informationen zu Studieninhalten, Zulassungsvoraussetzungen und Terminen finden Sie bei der ISBA – Physician Assistant.

Primary Care Manager (PCM)

Der Bachelorstudiengang Primary Care Management (B.Sc.) wird von der FOM Hochschule in Kooperation mit dem Hausärztinnen- und Hausärzteverband und dem Institut für hausärztliche Fortbildung (IHF) angeboten.

Das Studium kann berufsbegleitend oder dual absolviert werden. Die Lehrveranstaltungen finden überwiegend digital statt, ergänzt durch Präsenzveranstaltungen an ausgewählten FOM-Studienstandorten.

Die VERAH-Weiterbildung ist Bestandteil des Studienkonzepts. Bereits erworbene Qualifikationen, beispielsweise als MFA, VERAH oder NäPA, können auf das Studium angerechnet werden und die Studiendauer verkürzen.

Weitere Informationen zu Studienstandorten, Studienmodellen und Anrechnungsmöglichkeiten finden Sie bei der FOM Hochschule – Primary Care Management.

Hinweis: Die Geschäftsstelle des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Thüringen unterstützt interessierte Praxen bei Fragen zu den Studienmöglichkeiten und möglichen Praxispartnerschaften.

Welche Bedeutung hat der PCM für die Zukunft der hausärztlichen Versorgung?

Der Primary Care Manager (PCM) verbindet medizinische Kompetenzen mit umfassendem Versorgungs- und Praxismanagement. Als Bindeglied zwischen Patientinnen und Patienten, Hausarztpraxis und weiteren Leistungserbringern unterstützt er eine koordinierte, kontinuierliche und patientenorientierte Versorgung.

Durch die Übernahme ärztlich delegierbarer medizinischer Aufgaben sowie die strukturierte Betreuung chronisch kranker und multimorbider Menschen trägt der PCM zur Entlastung der Hausärztinnen und Hausärzte bei.

Damit bietet das Berufsbild eine vielversprechende Möglichkeit, die hausärztliche Versorgung insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und zunehmender Versorgungsanforderungen langfristig zu stärken.

Kontakt & Unterstützung

Für weitere Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des Hausärzteverbandes Thüringen gern zur Verfügung.

Telefon: 03621-706127
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