Zum Hauptinhalt springen

Gesetzliche Fortbildungs­verpflichtung für Vertrags­ärztinnen und Vertrags­ärzte

Nach § 95d SGB V sind alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren mindestens 250 Fortbildungspunkte nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung und dient der Sicherung der Behandlungsqualität in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Zeitraum: Fünf Jahre ab Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit
  • Umfang: 250 anerkannte Fortbildungspunkte (CME)
  • Nachweis: gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT)
  • Anerkennung: Veranstaltungen müssen von der zuständigen Ärztekammer zertifiziert sein

Bei fehlendem Nachweis drohen zunächst Erinnerungsschreiben, später Honorarkürzungen oder Zulassungsfragen. Es ist daher wichtig, den eigenen Punktestand im Blick zu behalten.

Der Thüringer Hausärzteverband unterstützt Sie dabei mit passenden, zertifizierten Fortbildungsangeboten – praxisnah und zielgerichtet.