Nach § 95d SGB V sind alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren mindestens 250 Fortbildungspunkte nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung und dient der Sicherung der Behandlungsqualität in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Bei fehlendem Nachweis drohen zunächst Erinnerungsschreiben, später Honorarkürzungen oder Zulassungsfragen. Es ist daher wichtig, den eigenen Punktestand im Blick zu behalten.
Der Thüringer Hausärzteverband unterstützt Sie dabei mit passenden, zertifizierten Fortbildungsangeboten – praxisnah und zielgerichtet.