Zum Hauptinhalt springen

Häufig gestellte Fragen zur Hausarztzentrierten Versorgung

Handelt es sich bei der HZV um ein Primärarztsystem?

Ja. Die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) steht für ein etabliertes Primärarztsystem und baut auf Erfahrungen aus über 15 Jahren. Hausärzt:innen sind in diesem Versorgungsmodell der Lotse in der Patientensteuerung und erster Ansprechpartner für ihre Patient:innen.

Wird die Therapiefreiheit durch die Teilnahme an den HZV-Verträgen eingeschränkt?

Nein, es gibt keinerlei Einschränkungen der Therapiefreiheit. Die Fortbildung, Leitlinien und softwareseitige Unterstützung sind in hausärztlicher Hand und werden in gemeinsamen Gremien mit den Vertragspartnern gestaltet. Diese Regelungen dienen der Abbildung aktueller medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse und der Umsetzung des Wirtschaftlichkeitsgebots in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Therapieentscheidung obliegt ausschließlich dem behandelnden Arzt, der aber durch die HZV endlich alle Informationen, auch ohne Einfluss der Pharmaindustrie, zur Verfügung gestellt bekommt.

Wie werden Patient:innen in die HZV eingeschrieben?

Sie als Ärzt:in schreiben die Patient:innen direkt bei sich in der Praxis in die HZV ein. Wir unterstützen Sie mit zahlreichen Materialien, die Sie kostenlos herunterladen oder im HZV-Bestellshop bestellen können.

Welche Unterstützung gibt es bei der HZV-Abrechnung?

Um Sie bei Ihrer nächsten HZV-Abrechnung bestmöglich zu unterstützen steht Ihnen unsere Praxisberatung mit Rat und Tat zur Seite. 

Entstehen den Ärzt:innen oder den Patient:innen durch die Teilnahme an der HZV zusätzliche Kosten?

Die Teilnahme ist für Patient:innen völlig kostenlos. Dem Arzt entstehen lediglich Infrastrukturkosten für die Umsetzung der HZV-Verträge.

Ist für Hausärzt:innen die Teilnahme an allen HZV-Verträgen möglich?

Ja. Sie als Hausärzt:in können selbst entscheiden, an welchen und wie vielen der HZV-Verträge in Thüringen Sie teilnehmen möchten. Durch die Ähnlichkeit der Verträge empfehlen wir Ihnen jedoch direkt an allen Verträgen teilzunehmen und jeden Ihrer Patient:innen auf die HZV anzusprechen. Denn mit wenigen Ausnahmen können in Thüringen bei Vertragsteilnahme an allen Verträgen alle Patient:innen an der HZV teilnehmen.

Welche Krankenkassen nehmen an der HZV teil?

In Thüringen gibt es sieben verschiedene HZV-Verträge: 

  • AOK Plus
  • BAHN-BKK-HZV
  • GWQ-HZV (teilnehmende Krankenkassen u.a.: Salus BKK, SBK, IKK gesund plus u.v.m.)
  • IKK-HZV (IKK classic)
  • SpectrumK-HZV (teilnehmende Krankenkassen u.a.: BKK 24, BKK exclusiv, BKK Verbund plus u.v.m.)
  • TK-HZV (teilnehmende Krankenkassen: TK, KKH, hkk und HEK)
  • PHV AXA und Gothaer Krankenversicherung (HZV-Vertrag zur privaten hausärztlichen Versorgung)

Sämtliche Krankenkassen, die durch die HZV-Verträge mit GWQ und SpectrumK vertreten sind, können über den Button zu den HZV-Verträgen der HÄVG eingesehen werden.