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Die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV)

Die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) ist ein besonderes Versorgungsmodell im deutschen Gesundheitswesen, das Ihre Rolle als erste Anlaufstelle und zentralen Ansprechpartner für alle gesundheitlichen Fragen stärkt. Versicherte, die an der HZV teilnehmen, verpflichten sich, bei gesundheitlichen Beschwerden immer zuerst Sie als ihren Hausarzt aufzusuchen (Ausnahmen sind: Notfälle, Gynäkologie, Augenheilkunde). Sie übernehmen die koordinierende Rolle und leiten bei Bedarf an die entsprechenden Fachärzte weiter.

Ziel der HZV ist es, die medizinische Versorgung besser aufeinander abzustimmen, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und die Qualität der Behandlung zu verbessern. Sie erhalten dafür eine pauschale Vergütung, unabhängig von der Zahl der Behandlungsfälle, was eine kontinuierliche und umfassende Betreuung fördert. So wird Ihre Praxis in den Mittelpunkt der medizinischen Versorgung gerückt und Ihre Rolle als Hausarzt oder Hausärztin im Gesundheitssystem gestärkt.

Für Patientinnen und Patienten bietet die HZV oft Vorteile wie kürzere Wartezeiten, eine intensivere Betreuung, strukturierte Programme für chronisch Kranke sowie eine bessere Übersicht über ihre gesamte medizinische Behandlung. Die Teilnahme ist freiwillig und wird von vielen gesetzlichen Krankenkassen angeboten.

Die gesetzliche Grundlage für die HZV wurde mit § 73b SGB V geschaffen. Seitdem sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten eine besondere hausarztzentrierte Versorgung anzubieten. Heute profitieren bundesweit bereits rund 16.000 Hausärztinnen und Hausärzte sowie mehr als 10 Millionen Versicherte von den Vorteilen der HZV-Verträge.