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In 6 Schritten zur Einschreibung Ihrer Patienten

Damit Ihre Patientinnen und Patienten an der Hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen können, ist eine einmalige Einschreibung erforderlich. Der Ablauf ist unkompliziert: Sie informieren Ihre Patient:innen über die Vorteile der HZV und lassen die Teilnahmeerklärung direkt in Ihrer Praxis unterzeichnen.

Die HZV-Teilnahme ist für Ihre Patienten selbstverständlich freiwillig und unabhängig vom Alter möglich. Mit einer Teilnahme an der HZV akzeptiert Ihr Patient folgende Bedingungen:

  • Bindung an den Hausarzt für mindestens 12 Monate
  • Aufsuchen von Fachärzten nur mit Überweisung*
  • Im Vertretungsfall Aufsuchen benannter HZV-Ärzte

* Inanspruchnahme von Ärzten im Notfall, Gynäkologen, Augenärzten, Kinder- und Jugendärzten ausgenommen

Wenn Sie Ihre Patientinnen und Patienten in die HZV aufnehmen möchten, ist die Nutzung der dafür vorgesehenen Formulare erforderlich. Zudem müssen die geltenden Einschreibefristen beachtet werden.

Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die einzelnen Schritte zur Einschreibung in die HZV.

Sie können bei der Einschreibung der Patienten zwischen einem Online- und einem Offline-Verfahren wählen. In allen HZV-Verträgen außer mit den Ersatzkassen können die Patienten mittels Online-Verfahren in die HZV eingeschrieben werden. Das Offline-Verfahren zur Einschreibung der Patienten kann in allen Verträgen außer im spectrumK-HZV-Vertrag genutzt werden.

Achtung: Die Anmeldung der Patienten bei der AOK PLUS erfolgt gesondert direkt bei der Krankenkasse, diese ist nur im Offline-Verfahren möglich.

Schritt 1

Informieren Sie Ihren Patienten über die Hausarztzentrierte Versorgung.

Schritt 2

Online-Verfahren:
Drucken Sie die Teilnahme- und Einwilligungserklärung (TE) Versicherte mittels Vertragssoftware in 2-facher Form aus. Diese enthält für den weiteren Einschreibeprozess einen sog. TE-Code.

Offline-Verfahren:
Händigen Sie dem Patienten den sog. HZV-Beleg und die Teilnahme- und Einwilligungserklärung (TE) Versicherte in 2-facher Form aus. Beide Formulare erhalten Sie im Starterpaket, welches Ihnen zu Vertragsbeginn automatisch zur Verfügung gestellt wird. Die Teilnahme- und Einwilligungserklärung kann auch über die Vertragssoftware ausgedruckt werden.

Schritt 3

Sie und Ihr Patient unterschreiben beide Exemplare der TE-Versicherte

  • 1 Exemplar bleibt in der Praxis
  • 1 Exemplar bekommt der Patient

Online-Verfahren:
Öffnen Sie die Patienten-Einschreibemaske in der Vertragssoftware und bestätigen Sie durch Abhaken und Eingabe des TE-Codes, dass der Patient die Teilnahme- und Einwilligungserklärung unterschrieben hat.

Offline-Verfahren:
Sie bedrucken zusätzlich den sog. HZV-Beleg, versehen diesen mit Ihrem Praxisstempel und Ihr Patient unterschreibt diesen ebenfalls.
Bitte berücksichtigen folgende Hinweise beim Ausfüllen der 9393-Belege (nachfolgend Bild, siehe Anlage E-Mail)

Schritt 4

Online-Verfahren:
Übermitteln Sie den Einschreibedatensatz online. Achtung: Erst wenn die Teilnahmeerklärung in Ihrer Software mit dem Status „ERFOLGREICH“ gekennzeichnet ist, wurde die Patienteneinschreibung an die HÄVG RZ GmbH übermittelt.

Offline-Verfahren:
Postalischer Versand des HZV-Begels an die HÄVG Rechenzentrum( Edmund-Rumpler-Str. 2, 51149 Köln)

Fristen für die Patienteneinschreibung in die HZV-Verträge:

  • bis zum 01. Februar: Beginn Teilnahme 2. Quartal
  • bis zum 01. Mai: Beginn Teilnahme 3. Quartal
  • bis zum 01. August: Beginn Teilnahme 4. Quartal
  • bis zum 01. November: Beginn Teilnahme 1. Quartal
Schritt 5

Die HÄVG übermittelt die Einschreibedatensätze an die Krankenkassen, diese prüft im Anschluss den Teilnahmewunsch des Patienten.

Schritt 6

Sie erhalten quartalsweise eine Aufstellung all Ihrer HZV-Versicherten in einem Informationsbrief zum Patiententeilnahmestatus.

Wichtig: Aktivieren Sie nur die bestätigten Versicherten in Ihrer HZV-Abrechnungssoftware!