Pressemitteilung
Politik berät über Änderungen am BStabG
„Das nähme die schwersten Lasten des Spargesetzes von den Schultern der Hausarztpraxen“
Berlin, 07.10.2026 – Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages befasst sich heute in einer öffentlichen Anhörung mit Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Dazu gehört die Streichung zweier Kürzungen im hausärztlichen Bereich: So sollen die Fixkostendegression in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) sowie die teilweise Rücknahme der Entbudgetierung der Haus- und Kinderarztpraxen gestrichen werden. Hierzu erklären die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth sowie Dr. Markus Blumenthal-Beier: „Das GKV-Spargesetz hat die hausärztliche Versorgung an vielen Stellen zusammengekürzt und bedroht damit die Existenz zahlreicher Praxen. Die Politik hat nun erkannt, dass man mit diesen Kürzungsorgien im hausärztlichen Bereich zu weit gegangen ist, und will sich korrigieren. Das verdient Anerkennung. Damit würde die Politik den Hausarztpraxen die schwersten Lasten des Spargesetzes von den Schultern nehmen.“
Im Zuge der Debatte um das GKV-Spargesetz hatten sich Bürgerinnen und Bürger in knapp 400.000 Nachrichten an ihre Bundestagsabgeordneten gewandt und sich für die Zurücknahme der Kürzungen im hausärztlichen Bereich starkgemacht. Markus Blumenthal-Beier erklärt hierzu: „Unsere Praxen sind für die Patientinnen und Patienten die verlässlichste Anlaufstelle im Gesundheitswesen. Das Spargesetz hat genau dieses Fundament der Versorgung beinahe zerschlagen – und damit die Vor-Ort-Versorgung vieler Menschen gefährdet. Mit den heute zu beratenden Änderungen schlägt die Politik nicht nur den notwendigen Korrekturkurs ein. Sie würde damit auch ein Signal an die Bürgerinnen und Bürger senden, dass ihre Sorgen um eine verlässliche Versorgung ernst genommen und entsprechende Konsequenzen gezogen werden.“
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde eine Reihe von Kürzungen in der hausärztlichen Versorgung beschlossen. Dazu gehören etwa die Begrenzung von Vergütungszuwächsen, aber auch die Streichung bestimmter Leistungen. Besonders gravierend wären jedoch die Auswirkungen der Fixkostendegression in der HZV gewesen:
Künftig hätte damit die Versorgung neu eingeschriebener Patientinnen und Patienten nur noch
mit Abschlägen vergütet werden sollen. Mit dem GKV-Spargesetz wurde zudem die teilweise Rücknahme der Entbudgetierung für Haus- und Kinderarztpraxen beschlossen. Während die übrigen Kürzungen bestehen bleiben sollen, wird heute über die Rücknahme dieser beiden Regelungen beraten.
„Die Hausarztpraxen werden mit der geplanten Primärversorgungsreform zur Schlüsselstelle im Gesundheitssystem. Unsere Praxen sollen darin nicht nur als erste Anlaufstelle verankert werden, sondern durch eine gezielte Koordination auch endlich Ordnung in unser chaotisches Gesundheitswesen bringen. Dass die Politik dabei auf die HZV setzt, ist nur konsequent. Ausgerechnet diese Strukturen mit dem Spargesetz massiv zu schwächen, wäre dagegen vollkommen kontraintuitiv. Das hat anscheinend auch die Politik erkannt und scheint doch noch die Kurve zu bekommen. Die heutige Anhörung ist auch vor diesem Hintergrund der völlig richtige Schritt. Entscheidend ist jetzt, dass auf dieses wichtige politische Signal schnell der verbindliche Beschluss zur Streichung der Regelungen folgt“, so Nicola Buhlinger-Göpfarth.
