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Ärzte fordern grundlegende Nachbesserungen bei der elektronischen Patientenakte (ePA)

Veröffentlicht am 20. Februar 2026
Fehlende Praxistauglichkeit

Ein Jahr nach Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ziehen die Hausärztinnen und Hausärzte in Deutschland eine ernüchternde Bilanz. Der Bundesvorsitzende des Deutscher Hausärztinnen- und Hausärzteverband, Markus Beier, fordert eine umfassende technische und strukturelle Weiterentwicklung des Systems.

„Die ePA bleibt in ihrer jetzigen Form deutlich hinter ihrem Potenzial zurück“, erklärte Beier gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Während digitale Patientenakten in anderen Ländern längst zum medizinischen Alltag gehörten, scheitere die Umsetzung in Deutschland weiterhin an praktischen und technischen Hürden.

Nach Einschätzung des Verbands ist die ePA bislang nur eingeschränkt alltagstauglich. „Derzeit handelt es sich im Wesentlichen um eine unsortierte PDF-Sammlung, mit der Praxen im Behandlungsalltag wenig anfangen können“, so Beier. Ärztinnen und Ärzte müssten sich zeitaufwendig durch zahlreiche Einzeldokumente arbeiten. Es fehle unter anderem eine strukturierte Datenaufbereitung sowie eine leistungsfähige Volltextsuche.

Gerade in zeitkritischen Behandlungssituationen sei eine schnelle, übersichtliche Informationsverfügbarkeit jedoch essenziell.

Technische Störungen und komplizierte Registrierung

Zusätzlich kritisieren die Hausärzte wiederkehrende IT-Störungen und Ausfälle der zugrunde liegenden Infrastruktur. Diese beeinträchtigten die Arbeitsabläufe in den Praxen erheblich und führten zu zusätzlichem bürokratischem Aufwand.

Auch der Registrierungsprozess für Patientinnen und Patienten wird als „absurd kompliziert“ bezeichnet. Entsprechend gering sei bislang die tatsächliche Nutzung. Nach Angaben des Bundesministerium für Gesundheit greifen derzeit lediglich rund vier Millionen der insgesamt etwa 74 Millionen gesetzlich Versicherten aktiv auf ihre elektronische Patientenakte zu.

Verpflichtende Nutzung seit Oktober 2025

Seit dem 1. Oktober 2025 sind Arztpraxen und Kliniken verpflichtet, relevante medizinische Informationen – etwa Befunde, Arztbriefe oder Laborwerte – in die ePA einzustellen. Langfristig soll die Akte Patientinnen und Patienten ein Leben lang begleiten und durch bessere Informationsverfügbarkeit zu einer qualitativ hochwertigeren, effizienteren Versorgung beitragen.

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband betont ausdrücklich, dass die Idee einer digitalen Patientenakte grundsätzlich unterstützt werde. Voraussetzung sei jedoch eine deutliche Verbesserung der technischen Stabilität, Benutzerfreundlichkeit und Datenstrukturierung. Nur so könne die ePA ihr Ziel erfüllen, Behandlungsprozesse zu erleichtern und die Versorgungsqualität nachhaltig zu verbessern.